Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn der Versicherungsnehmer seinen erlernten oder ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die vom Gesetzgeber genehmigten allgemeinen Vertragsbedingungen der Versicherungswirtschaft sehen allerdings den Verweis auf eine ähnliche Tätigkeit vor, wobei der Begriff "ähnlich" sehr weit ausgelegt wird. Wenn von der abstrakten Verweisung Gebrauch gemacht wird, kann ein Arzt auf eine Tätigkeit als Vertreter für Medikamente oder ein Lehrer auf eine beratende Tätigkeit in einem Schulbuch-Verlag verwiesen werden. Ein großer Teil der Gesellschaften schließt zu Gunsten des Versicherungsnehmers die abstrakte Verweisung generell oder gegen die Zahlung eines geringen Zusatzbeitrages aus, so dass die Berufsunfähigkeit sich tatsächlich konkret nur auf den tatsächlich erlernten oder ausgeübten Beruf bezieht. Eine weitere Vergünstigung gegenüber den allgemeinen Bedingungen gewähren einige Gesellschaften, welche bereits leisten, wenn die Berufsunfähigkeit für mindestens ein halbes Jahr besteht.
Bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich zwischen den Tarifen der einzelnen Gesellschaften sind die konkreten Leistungen ein mindestens genau so bedeutsames Kriterium wie der Beitragssatz.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Arbeitnehmer von großer Bedeutung, zumal die gesetzliche Rentenversicherung für alle nach dem 2. Januar 1961 geborene Mitglieder bei einer bloßen Berufsunfähigkeit keine Rente mehr zahlt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, wenn der Arbeitnehmer erwerbsunfähig ist, das heißt, wenn er keinerlei Erwerbstätigkeit an mehr als drei Stunden täglich ausüben kann, eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Des Weiteren existiert eine Erwerbsminderungsrente, wenn dem Versicherten nach ärztlicher Feststellung eine tägliche Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden pro Tag möglich ist. In Einzelfällen kann auch bei einer eigentlich verminderten Erwerbsfähigkeit die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt werden. Die am häufigsten anerkannten Gründe sind die Unfähigkeit, den Arbeitsweg zurückzulegen sowie das faktische Nicht-Vorhandensein von Kurzzeitarbeitsplätzen am Wohnort des Arbeitnehmers.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich bereits in den ersten Berufsjahren, da der frühzeitige Abschluss zu günstigen Beiträgen führt. Eine spätere Änderung der beruflichen Tätigkeit führt in der Regel nicht zu einer Beitragserhöhung, sie ist jedoch gemäß den Versicherungsbedingungen anzuzeigen. Jede Versicherungsgesellschaft führt vor dem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch, zu deren Kern ein Fragebogen hinsichtlich bekannter und erlittener Erkrankungen gehört. Es ist von größter Wichtigkeit, diesen ehrlich und sorgfältig auszufüllen, da fehlerhafte Angaben zur Verweigerung der Zahlungen im Versicherungsfall führen können, sofern auch nur der kleinste Verdacht besteht, dass eine verschwiegene Vorerkrankung die Berufsunfähigkeit mit verursacht haben kann. Das Angeben von Vorerkrankungen kann tatsächlich zu einem Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen; das Bezahlen dieser Mehrkosten ist sicher sinnvoller als das Bezahlen der Versicherungsprämie, ohne dass die Versicherung im Schadensfall tatsächlich Zahlungen leistet.